BVG 2005
Warum
technische Grundlagen?
Die Berechnungen der Verpflichtungen der Pensionskassen basieren
auf biometrischen Grundlagen, also beispielsweise der Wahrscheinlichkeit
zu sterben, invalid zu werden oder zu heiraten. Diese Wahrscheinlichkeiten
werden aus Statistiken gewonnen, die aufgrund von Beobachtungen
grosser Versichertenbestände über mehrere Jahre
erstellt werden. Das Zusammenstellen aller Wahrscheinlichkeiten
inklusive den sich daraus ergebenden Barwerten zur Berechnung
von Pensionsverpflichtungen wird mit "technische Grundlagen"
bezeichnet.
Die technischen Grundlagen müssen regelmässig erneuert
werden, da beispielsweise die Sterbe- und die Invalidierungswahrscheinlichkeiten
nicht konstant sind, sondern sich verändern. Die fortlaufende
Erhöhung der Lebenserwartung der letzten Jahrzehnte ist
ein bekanntes Beispiel dafür, aber auch die mitunter
nach konjunktureller Entwicklung tieferen oder höheren
Invalidierungswahrscheinlichkeiten.
Die technischen Grundlagen BVG 2005?
Bis
Dezember 2002 wurden auch in autonomen Pensionskassen die
technischen Grundlagen des Bundes (EVK90 und EVK2000) und
der Versichertenkasse der Stadt Zürich (VZ90 und VZ2000)
angewendet.
Mit der Veröffentlichung der technischen Grundlagen BVG2000
im Dezember 2002 existieren erstmals technische Grundlagen,
die auf statistischen Auswertungen in grossen autonomen Pensionskassen
von privatrechtlichen Unternehmen basieren.
Die neuen BVG 2005 werden auf der Grundlage der statistischen
Auswertungen der teilnehmenden Pensionskassen der Jahre 1999,
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 erstellt, beinhalten also
auch die statistischen Auswertungen für die Erstellung
der BVG 2000.
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